LohnwesenBuchhaltungSteuerberatung
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Wir sind Ihre Treuhandfirma mit Buchhaltung für die Region des Bezirks Bülach (Gemeinden: Bachenbülach, Bassersdorf, Bülach, Dietlikon, Eglisau, Embrach, Freienstein-Teufen, Glattfelden, Hochfelden, Höri, Hüntwangen, Kloten, Lufingen, Nürensdorf, Oberembrach, Opfikon, Rafz, Rorbas, Wallisellen, Wasterkingen, Wil, Winkel) sowie für den Bezirk Zürich.
Die Buchhaltung ist ein wichtiges und erfolgsentscheidendes Instrument für jedes Unternehmen. Es werden nicht nur Einnahmen und Ausgaben festgehalten, sondern auch weitere Abrechnungen und Vermögenswerte aufgelistet. Die Buchhaltung ermöglicht es jederzeit einen Überblick über die Entwicklung einer Firma zu haben und so gute Entscheidungen treffen zu können.
In der Schweiz gilt eine Buchführungspflicht. Dabei gibt es die Möglichkeit einer einfachen Buchhaltung oder einer doppelten Buchhaltung. Für kleine Firmen gibt es die Option eine Milchbüechli Rechnung zu führen. Dabei werden nur die Einnahmen und Ausgaben Ende Monat dokumentiert.
Die Buchführung ist keine einfache Aufgabe und gerne Unterstützen wir Sie und Ihr Unternehmen dabei.
Ein wesentliches Instrument für die effiziente Führung eines Unternehmens ist das eigene Finanz- und Rechnungswesen. Die Buchhaltung ermöglicht es Ihnen, jederzeit Entwicklungen Ihres Unternehmens zu verfolgen und solide Entscheidungen hinsichtlich der finanziellen Gesundheit der Firma zu treffen.
Durch eine genaue Buchführung wird der Erfolg und die Nachhaltigkeit gefördert sowie zum Wachstum Ihres Unternehmens beigetragen
Wir übernehmen diese Verantwortung mit Ihnen und unterstützen Sie in den Bereichen des Finanz- und Rechnungswesens. Wir organisieren Ihre Buchhaltung, erstellen Jahresabschlüsse und stehen Ihnen jederzeit für Beratungen zur Seite.
Sie können sich auf unser ausgewiesenes Know-how und die jahrelange Erfahrung verlassen.
![]() | Rodolfo Intaglietta Treuhänder mit eidg. Fachausweis Dipl. Experte in Rechnungslegung und Controlling Geschäftsführer / CEO |
Ja, Sie sind buchführungspflichtig und müssen eine Buchhaltung führen. Die Frage müsste eher sein: „Wie sehr“ buchführungspflichtig bin ich? Dabei gibt es vier Stufen:
Stufe 1: Einzelunternehmen mit weniger als CHF 100’000.- Umsatz pro Jahr können eine einfache Buchhaltung führen.
Stufe 2 Einzelunternehmen mit CHF 100’000.- bis CHF 500’000.- Umsatz pro Jahr können eine einfache Buchhaltung führen und sind i.d.R. MWST-pflichtig.
Stufe 3: Einzelfirmen ab CHF 500’000.- Umsatz pro Jahr müssen eine doppelte Buchhaltung führen und sind i.d.R. MWST-pflichtig.
Stufe 4: Jede Aktiengesellschaft (AG) und jede Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) muss eine doppelte Buchhaltung führen.
Wir zeigen Ihnen, was aus Ihrem Geld wird ...
... und nennen die Dinge beim Namen.
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TREUHAND|SUISSE ist ein angesehenes Qualitätslabel. Der Verband vermittelt den Marktteilnehmern die Gewissheit, dass sie in den Mitgliedern ausgewiesene, vertrauenswürdige Beraterinnen und Berater in allen Treuhandfragen finden.
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