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Mehrwertsteuer­abrechnung einfach erklärt

Die Mehrwertsteuer (MWST) ist ein zentraler Bestandteil des Schweizer Steuersystems. Unternehmen müssen sie korrekt abrechnen und an die zuständige Behörde abführen.

26.01.2024 von Rodolfo Intaglietta
Letzte Aktualisierung: 22.08.2026
Anleitung
Anfänger
6 Min

Key Facts zu diesem Artikel

Kurz-Zusammenfassung

Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer, die Unternehmen im Auftrag des Bundes erheben und abführen. Die MWST-Abrechnung erfordert eine korrekte Erfassung von Umsätzen und Vorsteuern. Buchhaltungssoftware wie bexio kann Unternehmen bei diesem Prozess unterstützen.

Was Sie hier lernen:

  • Was die Mehrwertsteuer ist und welchem Zweck sie dient
  • Welche Mehrwertsteuersätze in der Schweiz gelten
  • Ab wann Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig sind
  • Wie die MWST-Abrechnung funktioniert
  • Welche Abrechnungsmethoden es gibt
  • Welche Rolle die Mehrwertsteuer in der Buchhaltung spielt
  • Wie Buchhaltungssoftware die MWST-Abrechnung unterstützt
  • Welche Fehler bei der MWST-Abrechnung häufig auftreten

Voraussetzungen

Basiswissen von Vorteil

Benötigte Tools:

  • Ordnungsgemässe Buchhaltung
  • Rechnungen und Belege
  • MWST-Abrechnung bei der ESTV
  • Buchhaltungssoftware
  • Bei Vorhandensein: bexio Buchhaltungssoftware

Aktualisiert am 22. August 2026. Geprüft wurden die Mehrwertsteuersätze, die Umsatzgrenzen für die Steuerpflicht, die Abrechnungsperioden und der Einreichungsweg. Geändert hat sich seit der Erstveröffentlichung: Seit dem 1. Januar 2025 ist neben der vierteljährlichen und halbjährlichen auch die jährliche Abrechnung möglich, bei einem Jahresumsatz bis CHF 5’005’000 und gegen Ratenzahlung. Ebenfalls seit dem 1. Januar 2025 gilt die Plattformbesteuerung für Warenverkäufe über elektronische Plattformen. Der Dienst «MWST-Abrechnung easy» wurde abgeschaltet; seit dem 11. Mai 2026 läuft die Einreichung ausschliesslich über «MWST-Abrechnung pro». Ergänzt wurde die Umsatzgrenze von CHF 250’000 für Vereine und gemeinnützige Organisationen. Unverändert gültig sind: die Steuersätze von 8,1, 3,8 und 2,6 Prozent, die allgemeine Umsatzgrenze von CHF 100’000, die Wahl zwischen Abrechnung nach vereinbartem und vereinnahmtem Entgelt sowie der Vorsteuerabzug.

Was ist die Mehrwertsteuer?

Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer, die vom Bund auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie wird von den Konsumenten bezahlt, jedoch von den Unternehmen eingezogen und an den Staat abgeführt. Der Zweck der Mehrwertsteuer besteht darin, den Konsum zu besteuern und einen Beitrag zur Finanzierung öffentlicher Ausgaben zu leisten.

Die Mehrwertsteuer wird in den meisten Ländern der Welt angewendet, wobei die genauen Sätze und Regelungen von Land zu Land unterschiedlich sind.

  • In der Schweiz beträgt der Normalsatz für Güter und Dienstleistungen 8.1%,
  • während es auch einen Sondersatz für Beherbergungen inklusive Frühstück von 3.8%
  • und einen reduzierten Satz für Güter des täglichen Bedarfs von 2.6% gibt.

 

Mehrwertsteuerpflicht

Nicht alle Unternehmen sind verpflichtet, die Mehrwertsteuer abzurechnen. In der Schweiz sind Firmen ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000.- mehrwertsteuerpflichtig. Sie müssen sich online bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung anmelden und erhalten dann ihre MWST-Nummer. Für nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie für gemeinnützige Organisationen liegt die Grenze bei CHF 250’000.

Freiberufler und Kleinunternehmer können von der MWST Pflicht befreit sein, wenn ihr Umsatz pro Jahr unterhalb der festgelegten Grenze liegt.

Dies kann eine Erleichterung sein, da sie keine Mehrwertsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen müssen und auch keine Mehrwertsteuerzahlungen leisten müssen.

 

Mehrwertsteuer­abrechnung

Die MWST-Abrechnung ist der Prozess, bei dem Unternehmen die Mehrwertsteuer ermitteln und mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV abrechnen. Es ist wichtig, die Abrechnung korrekt durchzuführen, um finanzielle und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Bei der MWST-Abrechnung müssen Unternehmen die Umsätze angeben, für die sie Mehrwertsteuer erhoben haben, sowie die Vorsteuer, die sie für geschäftliche Ausgaben gezahlt haben. Die Differenz zwischen den gesammelten Mehrwertsteuern und den gezahlten Vorsteuern ergibt die zu zahlende oder zu erstattende Mehrwertsteuer.

Jedes Unternehmen muss sich entscheiden, ob es die MWST nach vereinbartem oder vereinnahmtem Entgelt abrechnet. Das Standardverfahren der Eidgenössischen Steuerverwaltung ist die Abrechnung nach vereinbarten Entgelten. Dabei wird die Mehrwertsteuer fällig, sobald das Unternehmen seine Leistungen in Rechnung stellt.

Bei der Abrechnung nach vereinnahmtem Entgelt wird die Mehrwertsteuer erst bei Zahlungseingang fällig, das heisst, sobald der Kunde die Rechnung bezahlt hat.

Um die MWST-Abrechnung korrekt durchzuführen, wird ein genauer Überblick über Einnahmen und Ausgaben benötigt. Dies erfordert eine ordnungsgemässe Buchhaltung, und die Verwendung einer Buchhaltungssoftware kann diesen Prozess erheblich erleichtern.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt zudem die Plattformbesteuerung: Wer Waren über eine elektronische Plattform verkauft, dem wird die Lieferung mehrwertsteuerlich der Plattformbetreiberin zugerechnet.

Die MWST-Abrechnung läuft über das ESTV-Portal. Der frühere Dienst «MWST-Abrechnung easy» wurde abgeschaltet; seit dem 11. Mai 2026 steht ausschliesslich «MWST-Abrechnung pro» zur Verfügung.

 

Mehrwertsteuer in der Buchhaltung

Die Mehrwertsteuer hat Auswirkungen auf die Buchhaltung von Unternehmen. Bei der Buchung von Mehrwertsteuerzahlungen und -erstattungen müssen Unternehmen die entsprechenden Konten und Aufzeichnungen führen.

Die Mehrwertsteuerzahlungen werden in der Regel als Verbindlichkeiten gebucht, während die Mehrwertsteuererstattungen als Forderungen behandelt werden. Es ist wichtig, diese Konten ordnungsgemäss zu führen und die entsprechenden Beträge in der Buchhaltung zu erfassen.

Die Mehrwertsteuer hat auch Auswirkungen auf andere Aspekte der Buchhaltung, wie z. B. die Gewinn- und Verlustrechnung und die Bilanz. Unternehmen sollten sicherstellen, dass sie die Mehrwertsteuer in ihre Buchhaltungsprozesse integrieren und die entsprechenden Auswirkungen berücksichtigen.

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MWST-Abrechnung mit Buchhaltungssoftware

Die manuelle Abrechnung der Mehrwertsteuer kann zeitaufwändig und fehleranfällig sein. Daher entscheiden sich immer mehr Unternehmen für die Automatisierung dieses Prozesses.

Die Automatisierung der MWST-Abrechnung bietet eine Reihe von Vorteilen. Sie reduziert menschliche Fehler, optimiert den Prozess und spart Zeit und Ressourcen. Durch die Verwendung von Buchhaltungssoftware können Unternehmen die Mehrwertsteuerabrechnung effizienter gestalten und sicherstellen, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden.

 
Buchhaltungslösungen wie bexio, Abacus oder Banana ordnen jedem Beleg automatisch den passenden MWST-Code zu, berechnen die Mehrwertsteuer und erstellen die Abrechnung für die Einreichung im ESTV-Portal.

 

Häufige Fehler bei der MWST-Abrechnung

Fehler bei der Berechnung der Mehrwertsteuer oder bei der Erfassung von Umsätzen und Ausgaben können manchmal auftreten. Es ist wichtig, die Buchhaltung sorgfältig zu führen und die Daten regelmässig zu überprüfen, um solche Fehler zu identifizieren und zu korrigieren.

Ein weiterer Fehler ist die unsachgemässe Dokumentation. Unternehmen müssen alle relevanten Rechnungen, Quittungen und Belege ordnungsgemäss aufbewahren, um bei Bedarf Nachweise erbringen zu können.

Um Fehler bei der MWST-Abrechnung zu vermeiden, ist es ratsam, sich mit den geltenden Vorschriften und Regeln vertraut zu machen und gegebenenfalls professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Buchhaltungssoftware wie bexio kann auch dabei helfen, Fehler zu reduzieren und die Genauigkeit der Abrechnung zu verbessern.

Häufige Fragen

Was passiert, wenn ich meine MWST-Abrechnung nicht rechtzeitig einreiche?

Wenn Sie Ihre MWST-Abrechnung nicht rechtzeitig einreichen, können Strafen oder Säumniszuschläge anfallen. Es ist wichtig, die Fristen einzuhalten.

Muss ich als KMU die Mehrwertsteuer abrechnen?

Die MWST Pflicht ist nicht abhängig von der Rechtsform eines Unternehmens, sondern vom jeweiligen Jahresumsatz. Unterhalb der Grenze von CHF 100’000.- besteht keine Mehrwertsteuerpflicht.

Gibt es Ausnahmen von der Mehrwertsteuerpflicht?

Ja, es gibt bestimmte Ausnahmen von der Mehrwertsteuerpflicht, zum Beispiel für bestimmte Waren und Dienstleistungen.

Wie oft muss ich meine MWST-Abrechnung einreichen?

Standard ist die vierteljährliche Abrechnung. Wer nach Saldosteuersatz abrechnet, reicht halbjährlich ein. Seit dem 1. Januar 2025 können Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis CHF 5’005’000 auf Antrag jährlich abrechnen; sie zahlen dafür unterjährig Raten. Monatliche Abrechnung ist auf Antrag möglich, etwa bei regelmässigem Vorsteuerüberschuss.

Kann ich die Mehrwertsteuer auf Vorsteuer geltend machen?

Ja, Unternehmen können die Mehrwertsteuer, die sie auf Vorsteuer gezahlt haben, geltend machen und erstattet bekommen.

Key Takeaways

  • Die Mehrwertsteuer ist eine indirekte Steuer des Bundes.
  • Unternehmen ab CHF 100’000 Jahresumsatz sind MWST-pflichtig.
  • Die MWST-Abrechnung basiert auf Umsätzen und Vorsteuern.
  • Es gibt unterschiedliche Abrechnungsmethoden.
  • Automatisierung kann Fehler reduzieren und Zeit sparen.

Die Mehrwertsteuer ist eine zentrale indirekte Steuer im Schweizer Steuersystem. Die korrekte MWST-Abrechnung auf Basis von Umsätzen und Ausgaben ist für Unternehmen von grosser Bedeutung. Automatisierung und der Einsatz von Buchhaltungssoftware können helfen, Fehler zu reduzieren, Prozesse zu vereinfachen und die gesetzlichen Vorgaben zuverlässig einzuhalten.

Quellen

  1. Schweizerische Eidgenossenschaft. (2025, 1. Januar). Mehrwertsteuergesetz (MWSTG, SR 641.20), Art. 10, 25, 35 und 37. Abgerufen am 22. August 2026, von fedlex.admin.ch
  2. Eidgenössische Steuerverwaltung. (2026). MWST-Steuerpflicht. Abgerufen am 22. August 2026, von estv.admin.ch
  3. Eidgenössische Steuerverwaltung. (2026, 11. Mai). Mehrwertsteuer online abrechnen. Abgerufen am 22. August 2026, von estv.admin.ch
  4. Eidgenössische Steuerverwaltung. (2024, 1. Januar). Schweizer Mehrwertsteuersätze. Abgerufen am 22. August 2026, von estv.admin.ch
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Autor

Rodolfo Intaglietta

Rodolfo Intaglietta ist Gründer und Geschäftsführer der ONE! Treuhand GmbH. Als Treuhänder mit eidg. Fachausweis sowie diplomierter Experte in Rechnungslegung und Controlling begleitet er Unternehmerinnen und Unternehmer in der ganzen Schweiz mit klaren Zahlen, digitalen Prozessen und persönlicher Beratung auf Augenhöhe.

Der Abschluss „eidg. diplomierter Experte in Rechnungslegung und Controlling“ entspricht dem Qualifikationsniveau NQR 8 und liegt damit auf dem höchsten Bildungsniveau – vergleichbar mit einem Doktorat in Bezug auf fachliche Tiefe und Verantwortung.