Steuerberatung und Unterstützung bei Kryptowährungen
Wer Kryptowährungen wie zum Beispiel Bitcoins, Ethereum oder Cardano (ADA) etc. besitzt, muss diese auch versteuern.
Grundsätzlich zählen Kryptowährungen zu Guthaben und werden im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis deklariert. Somit unterliegen sie der Vermögenssteuer. Jedoch gibt es auch die Möglichkeit, dass sie unter die Einkommenssteuer fallen Erträge aus Mining, Staking, Lending und Yield Farming.
Um Ihnen die Aufgabe mit der Besteuerung von Kryptowährungen zu erleichtern, übernehmen wir gerne diese Aufgabe für Sie. Wir deklarieren Ihre Kryptowährungen korrekt, ersparen Ihnen falsche Einträge und können so auch Ihre Steuerbelastung senken.
Rodolfo Intaglietta – eidg. diplomierter Treuhandexperte
Das Erstgespräch ist unverbindlich – Sie entscheiden danach in Ruhe.
Trading, Staking, Mining
Die Besteuerung von Kryptowährungen beim Profi gesichert
Die Besteuerung von Kryptowährungen gehört zu den komplexesten und am schnellsten wachsenden Bereichen des Schweizer Steuerrechts. Ob Trading, Staking, Mining, NFTs oder DeFi – jede Transaktion kann steuerliche Auswirkungen haben, die ohne fachkundige Unterstützung leicht übersehen werden.
Unsere spezialisierte Krypto‑Steuerberatung sorgt dafür, dass Ihre digitalen Vermögenswerte korrekt deklariert, optimal bewertet und vollständig in Ihre Steuererklärung integriert werden.
So vermeiden Sie Risiken, schaffen Transparenz und nutzen alle steuerlichen Möglichkeiten, die Ihnen zustehen.
- Deklarierung von Kryptowährungen: Korrekte Erfassung und Meldung aller digitalen Vermögenswerte
- Kryptowährungen & Steuererklärung: Vollständige Integration von Krypto‑Beständen, Wallets und Transaktionen in die Steuererklärung
- Integration in die Vermögenssteuer: Bewertung von Coins, Tokens und NFTs gemäss kantonalen Vorgaben
- Transaktionsanalyse: Aufbereitung und Analyse von Trades, Swaps, Staking‑Rewards, Airdrops und Mining‑Erträgen
- Gewinn‑ und Verlustberechnung: Steuerkonforme Berechnung von realisierten Gewinnen und Verlusten
- Staking, Lending & Mining: Steuerliche Behandlung von Erträgen aus Staking, Liquidity Pools, Mining und DeFi‑Protokollen
- NFT‑Besteuerung: Bewertung, Deklaration und steuerliche Einordnung von NFTs
- Krypto‑Dokumentation: Erstellung einer revisionssicheren Dokumentation für Steuerbehörden
- Internationale Krypto‑Themen: Beratung bei ausländischen Börsen, Wallets und Cross‑Border‑Transaktionen
- Korrekturen & Nachdeklarationen: Unterstützung bei fehlenden oder fehlerhaften Krypto‑Deklarationen vergangener Jahre
- Begleitung bei Steuerfragen: Unterstützung bei Rückfragen der Steuerbehörden zu Krypto‑Transaktionen
- Steueroptimierung für Krypto‑Investoren: Strategische Planung zur Minimierung der Steuerlast im gesetzlichen Rahmen
Warum ONE! Treuhand
ONE! Treuhand ist Mitglied von TREUHAND|SUISSE, dem Berufsverband der Schweizer Treuhandbranche, und seit 2009 in Zürich-Glattbrugg tätig. Die Mitgliedschaft setzt eine fundierte Berufsausbildung voraus. Jedes Jahr absolvieren wir verpflichtende Weiterbildungen, und wir sind über eine Berufshaftpflichtversicherung abgesichert.
Keine Bindung, abgesicherte Mandate
Sie bleiben flexibel. Es gibt keine Mindestlaufzeit und keine Kündigungsfrist. Wenn die Zusammenarbeit für Sie nicht passt, beenden Sie sie zu jedem Zeitpunkt. Sollte uns ein Fehler unterlaufen, der einen Schaden verursacht, greift unsere Berufshaftpflichtversicherung.
Was unsere Kunden sagen
Über 300 KMU aus Zürich, der ganzen Schweiz und international vertrauen ONE! Treuhand
4 EINFACHE SCHRITTE
Ihr Weg zu kompetenter Krypto‑Steuerberatung
Krypto‑Transaktionen sind komplex, vielfältig und steuerlich anspruchsvoll. Unser strukturierter Prozess sorgt dafür, dass Ihre Wallets, Trades und Erträge korrekt erfasst, optimal bewertet und vollständig steuerkonform verarbeitet werden – einfach, transparent und ohne Stress.
Kryptowährungen korrekt deklarieren und steuerlich optimieren
Die ONE! Knowledge Base zum Thema Kryptos und Steuern
Relevante Informationen, laufende Updates und immer verständlich aufbereitet!
Kryptos richtig versteuern – das FAQ
Damit Sie genau wissen, was Sie erwartet, haben wir die wichtigsten Fragen zur besteuerung von kryptowährungen für Sie gesammelt — basierend auf den Anliegen, die wir täglich von Unternehmen und privatkunden aus Zürich und der ganzen Schweiz bekommen.
Was ist eine Kryptowährung?
Eine Kryptowährung ist eine rein digitale Währung. Physische Banknoten oder Münzen gibt es daher nicht. Alternative Begriffe sind Cyberwährung oder Kryptogeld.
Der Hauptunterschied zwischen einer Kryptowährung und herkömmlichen Zahlungsmitteln besteht darin, dass die digitale Währung nicht durch eine Regierung oder Zentralbank kontrolliert und in Umlauf gebracht wird, sondern sie ist dezentral organisiert durch Privatpersonen, juristische Personen oder Dritte, welche Anteile an der jeweiligen Kryptowährung besitzen.
Was ist eine Blockchain?
Damit Kryptowährungen funktionieren können, müssen alle Transaktionen verschlüsselt, verifiziert und gespeichert werden. Die Kapazität einer gewöhnlichen Datenbank reicht dazu jedoch nicht aus. Dazu kommt, dass herkömmliche Datenbanken anfällig für Manipulationen sind.
Um genügend Rechenleistung und maximale Sicherheit für die komplexe digitale Währung zu erhalten, benötigen Kryptowährungen also eine dezentrale Datenbank. Das bedeutet, dass der gleiche Stand der Datenbank verteilt wird auf verschiedene Rechner. Somit ist das Hacking der Datenbank wesentlich schwieriger als bei einer zentralen Datenbank. In dieser dezentralen Datenbank werden alle Transaktionen in Datenblöcken für immer und nachvollziehbar gespeichert.
Wenn der Datenblock voll ist, wird ein neuer Block angehängt. Dieser enthält Informationen, die sich auf den vorherigen Block beziehen. So bilden diese Datensätze nach und nach eine Kette aus vielen einzelnen Blöcken – so entsteht die Blockchain.
Wie werden Kryptowährungen versteuert?
Grundsätzlich zählen Kryptowährungen in Form von Zahlungs-Token zu Guthaben und werden im Wertschriften- und Guthabenverzeichnis deklariert. Somit unterliegen sie der Vermögenssteuer. Sie sind am Ende der Steuerperiode (i.d.R. am 31.12.) mit dem Verkehrswert zu deklarieren.
Jedoch gibt es auch die Möglichkeit, dass sie unter die Einkommenssteuer fallen. Darunter fällt Einkommen aus Kryptowährung wie zum Beispiel Mining, Staking, Lending oder dem Betrieb von Masternodes.
Da die gängigen Wallets oder auch Kryptobörsen nicht immer (fast nie) Steuerdokumente für Einkommen und Vermögensstand zur Verfügung stellen, die Sie dann auch für Ihre Steuererklärung brauchen können, wird empfohlen, eine eigene und nachvollziehbare Aufzeichnungen zu machen, welche dann der Steuererklärung beigelegt werden kann.
Einen Kursgewinn ist in der Regel steuerfrei (steuerfreier Kapitalgewinn).
Für den gewerbsmässigen Handel oder im Rahmen eines gewerbsmässigen Mining (Schürfen mit Proof of Work- Methode) oder gewerbsmässiges Betreiben eines Staking-Pools (Proof of Stake-Methode) oder Ähnliches führt dies auch bei natürlichen Personen zu steuerbarem Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit.
Sorgen Sie dafür, dass Ihre Kryptos rentabel bleiben!
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Rodolfo Intaglietta | Geschäftsführer
Eidg. diplomierter Treuhandexperte &
Diplomierter Experte in Rechnungslegung und Controlling
Standort: Zürich-Glattbrugg
Mail: welcome@onetreuhand.ch
Phone: +41 44 533 34 25