Spezifische Steuerberatung für Privatpersonen
ONE! Treuhand füllt private Steuererklärungen vollständig aus und prüft dabei systematisch die häufig übersehenen Abzüge: Berufskosten, Weiterbildung, Krankheitskosten, Liegenschaftsunterhalt, Säule 3a und Unterstützungsbeiträge.
Wir übernehmen das vollständige Ausfüllen Ihrer Steuererklärung – strukturiert, sorgfältig und exakt auf Ihre persönliche Situation abgestimmt.
Unsere Erfahrung in der Steuerberatung für Privatpersonen sorgt dafür, dass nicht nur alles korrekt deklariert ist, sondern auch steuerliche Spielräume optimal genutzt werden. Dabei behalten wir stets das Gesamtbild im Blick – von Einkommen und Vermögen bis zu Vorsorge, Liegenschaften oder internationalen Sachverhalten.
Sie erzielen Einkünfte aus Kryptowährungen? Kein Problem – wir sind auf die korrekte steuerliche Behandlung von Krypto-Vermögen, Trading-Erträgen und Staking spezialisiert.
Rodolfo Intaglietta – eidg. diplomierter Treuhandexperte
Sie profitieren von klaren Prozessen, fachlicher Genauigkeit und einer persönlichen Betreuung, auf die Sie sich verlassen können.
Das haben Sie verdient!
Private Steuerberatung im Überblick
Wir begleiten Sie bei allen steuerlichen Fragen, planen Ihre persönliche Steuerstrategie und unterstützen Sie bei Einsprachen, Verhandlungen und Spezialsteuern.
So gewinnen Sie Klarheit, sparen Zeit und reduzieren Ihre Steuerlast nachhaltig.
- Individuelle Steuerberatung: Persönliche Beratung rund um alle privaten Steuerthemen
- Steuererklärung: Ausfüllen, Prüfen und Analysieren der Steuererklärung für Privatpersonen
- Steuerplanung: Entwicklung und Planung individueller Steuerstrategien
- Steueroptimierung: Optimierung und Senkung der Steuerlast im gesetzlichen Rahmen
- Nationales & internationales Steuerrecht: Beratung zu schweizerischem und grenzüberschreitendem Steuerrecht
- Quellensteuer: Beratung, Berechnung und korrektes Aufsetzen der Quellensteuer
- Einsprachen: Beratung und Erstellung von Einsprachen gegen Steuerveranlagungen
- Verhandlungen: Vorbereitung und Führung von Verhandlungen mit Steuerbehörden
- Steuereinschätzung: Analyse und Einschätzung der persönlichen Steuerbelastung
- Erbschafts-, Schenkungs- & Grundstückgewinnsteuer: Beratung und Unterstützung bei Spezialsteuern
- Steuerrechnung: Kontrolle, Erklärung und Abwicklung der Steuerrechnung
- Vorsorge & Steuern: Beratung zu Säule 3a, Pensionskasse und steueroptimierten Vorsorgestrategien
- Lebensereignisse & Steuern: Steuerliche Beratung bei Heirat, Scheidung, Immobilienkauf, Pensionierung oder Erbschaften
Warum ONE! Treuhand
ONE! Treuhand ist Mitglied von TREUHAND|SUISSE, dem Berufsverband der Schweizer Treuhandbranche, und seit 2009 in Zürich-Glattbrugg tätig. Die Mitgliedschaft setzt eine fundierte Berufsausbildung voraus. Jedes Jahr absolvieren wir verpflichtende Weiterbildungen, und wir sind über eine Berufshaftpflichtversicherung abgesichert.
Keine Bindung, abgesicherte Mandate
Sie bleiben flexibel. Es gibt keine Mindestlaufzeit und keine Kündigungsfrist. Wenn die Zusammenarbeit für Sie nicht passt, beenden Sie sie zu jedem Zeitpunkt. Sollte uns ein Fehler unterlaufen, der einen Schaden verursacht, greift unsere Berufshaftpflichtversicherung.
Was unsere Kunden sagen
Über 300 KMU aus Zürich, der ganzen Schweiz und international vertrauen ONE! Treuhand
4 EINFACHE SCHRITTE
So starten Sie mit Ihrer privaten Steuerberatung
Viele wünschen sich weniger Aufwand, mehr Klarheit und eine spürbare Entlastung bei ihren Steuern. Unser strukturierter Prozess sorgt dafür, dass Sie jederzeit wissen, was passiert.
Private Steuerberatung aus Zürich für alle, die nichts liegen lassen wollen
Schweizer Steuerwissen in unserer Knowledge Base
Wir haben das wichtigste Wissen über das Schweizer Steuerrecht in wertvollen Artikel für Sie zusammengefasst. Sauber und verständlich aufbereitet.
FAQs rund um Steuern im Privatbereich
Sozialversicherung, Sonderabgaben oder Abläufe. Hier ist erklärt, was Kunden wissen wollen.
Wann ist eine natürliche Person in der Schweiz steuerpflichtig?
In der Schweiz unterliegen natürliche Personen der Steuerpflicht, sobald sie den steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt in der Schweiz haben.
Als eine natürliche Person gilt ein Mensch, ungeachtet Alter, Geschlecht usw. in seiner Rolle als Rechtssubjekt, d.h. als Träger von Rechten und Pflichten.
Bei der Steuerpflicht der natürlichen Personen sind weitere Fragen näher zu betrachten, wie z.B. Umfang der Steuerpflicht (unbeschränkt oder beschränkt), Dauer der Steuerpflicht (Beginn und Ende), Folgen eines Wohnsitzwechsels von einem Kanton in einen anderen, die Steuersukzession sowie die Besteuerung der Familie.
Welche Steuern fallen für natürliche Personen in der Schweiz an?
Die für natürliche Personen wichtigsten fälligen direkten Steuern in der Schweiz sind Einkommenssteuer und Vermögenssteuer.
Das Einkommen setzt sich aus selbständiger oder unselbständiger Erwerbstätigkeit, Nebeneinkommen, Versicherungstaggelder sowie den Vermögensertrag aus beweglichem und unbeweglichem Vermögen zusammen.
Die Vermögenssteuer ist eine Ergänzungssteuer zur Einkommenssteuer und wird unabhängig von der Höhe des Einkommens erhoben. Die Vermögenssteuer umfasst das gesamte Reinvermögen, also alle Vermögenswerte (Aktiven) minus Verpflichtungen und Schulden (Passiven) mit Stichtag 31. Dezember. Als Vermögen zählt bewegliches Vermögen (Wertschriften, Kryptowährungen, Schmuck, Gold, Geld, …) und unbewegliches Vermögen (Liegenschaften im In- und Ausland).
Des Weiteren Steuern, wie Kopfsteuer, Grundstücksgewinnsteuer, Liegenschaftssteuer, Handänderungssteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, Kirchensteuer.
Was passiert, wenn die Schweizer Steuererklärung zu spät oder gar nicht eingereicht wird?
Wird die Steuererklärung nicht eingereicht, erfolgt nach der Mahnung eine Einschätzung nach pflichtgemässem Ermessen samt Ordnungsbusse. Eine Ermessenseinschätzung fällt in der Praxis regelmässig höher aus als die tatsächliche Steuerlast, weil Abzüge nicht berücksichtigt werden.
Fällt die Einschätzung zu tief aus, kann zusätzlich ein Nachsteuer- und Bussenverfahren wegen Steuerhinterziehung folgen.
Kann ich als natürliche Person eine Fristverlängerung beantragen?
In der Schweiz muss eine natürliche Person die Fristenverlängerung einreichen, bevor die Einreichfrist für die Steuererklärung abläuft. Die Fristerstreckung kann online oder schriftlich beantragt werden.
Was passiert bei falschen Angaben in meiner persönlichen Steuererklärung?
Es gilt der Grundsatz, dass die Steuererklärung vollständig und wahrheitsgemäss ausgefüllt werden muss.
Das Steueramt erwartet vom Steuerpflichtigen, dass die Steuererklärung richtig ausgefüllt wird. Der Steuerpflichtige hat alle notwendigen Abklärungen zu treffen. Bleiben trotz Wegleitung und Auskünften des Steueramts offene Fragen, kann eine Fachperson, wie z.B. ONE! Treuhand GmbH beigezogen werden.
Wer diesen Aufwand scheut oder als unnötig empfindet, geht ein Risiko ein: Die Steuerbehörde kann dem Steuerpflichtigen nach dem Entdecken der falschen Angaben vorhalten, er habe vorsätzlich oder zumindest eventualvorsätzlich gehandelt.
Falls die Behörde falsche Angaben nicht bemerkt, können die zu wenig bezahlten Steuern im Nachhinein inkl. Verzugszinsen nachgefordert werden, eventuell mit Busse wegen Steuerhinterziehung.
Falls die Behörde die falschen Angaben während der Steuerveranlagung bemerkt, wird die Steuererklärung von Amtes wegen angepasst. Auch hier kann es wegen Steuerhinterziehung zu einer Busse kommen, insbesondere bei Vorsatz.
Lassen Sie es nicht zu einem Bussenverfahren kommen und engagieren Sie uns – wir wissen genau was wir tun.
Kann ich die Steuererklärung noch in Papierform abgeben?
Die Steuerklärung kann entweder online oder in Papierform ausgefüllt und abgegeben werden. Manche Kantone wie Zürich fordern „noch“ die digitale Version ausgedurckt und unterschrieben einzureichen.
Schauen Sie immer im jeweiligen Kanton, wie die Steuer idealerweise eingereicht werden soll.
Was ist ein Steuerberater und welche steuerlichen Beratungsleistungen bietet er?
Ein Steuerberater ist ein kompetenter Sachverständiger, der private Personen und Unternehmen in steuerlichen Belangen berät und unterstützt. Er hilft dabei, Steuervorteile zu maximieren und die korrekte Erfüllung der steuerlichen Pflichten zu gewährleisten – oft mit speziell auf natürliche Personen zugeschnittenen Dienstleistungen. Sie können sich auf finanzielle Beratung, Erstellung einer Steuererklärung, Erarbeitung von Steuerkonzepten und Mitarbeit bei der Steuererklärung verlassen.
Gibt es weitere Möglichkeiten, das Einkommen und Vermögen steuerlich vorteilhaft zu verwalten?
Ja. Die wirksamsten Hebel für Privatpersonen sind die Einzahlung in die Säule 3a — 2026 maximal CHF 7’258 für Erwerbstätige mit Pensionskasse und 20 Prozent des Erwerbseinkommens, höchstens CHF 36’288, für Erwerbstätige ohne Pensionskasse —, der freiwillige Einkauf in die Pensionskasse sowie die gestaffelte Bezugsplanung bei der Pensionierung. ONE! Treuhand rechnet die Steuerwirkung vor der Einzahlung durch.
Wer kann mir beim Einreichen der Steuererklärung oder bei der Rückerstattung der Steuern helfen?
Bei Fragen zur Steuererklärung oder der Rückerstattung von Steuern können Sie sich gerne an die Steuerverwaltung des Kantons oder des entsprechenden Gemeindesteueramts wenden. Oder Sie können einen qualifizierten Steuerberater kontaktieren, der Ihnen beim Ausfüllen und Einreichen der Steuererklärung und beim Erhalten der Rückerstattungen behilflich sein kann.
Wie läuft die Steuererklärung ab?
Eine Steuerperiode läuft in der Regel von Januar bis und mit Dezember eines Jahres. Die Steuererklärung wird alljährlich Anfang Jahr von den schweizerischen Steuerbehörden versendet. Dazu müssen Sie Ihren Einkommens- und Vermögensstatus anhand eines speziellen Formulars melden, das Ihnen kostenlos vom Kanton oder Gemeindesteueramt zur Verfügung gestellt wird. Im Kanton Zürich ist die Steuererklärung natürlicher Personen bis zum 31. März des Folgejahres einzureichen. Eine Fristerstreckung ist vor Ablauf dieser Frist beim Gemeindesteueramt zu beantragen und wird längstens bis zum 30. November bewilligt; nach Fristablauf gestellte Gesuche werden abgewiesen. ONE! Treuhand beantragt die Fristerstreckung für alle betreuten Privatmandate.
Lassen Sie Ihre Steuererklärung stressfrei erledigen
Persönlich, digital und ohne unnötigen Aufwand – wir kümmern uns um Ihre Zahlen, damit Sie den Kopf frei haben.
- Steuererklärung professionell ausfüllen lassen – korrekt & termingerecht
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Rodolfo Intaglietta | Geschäftsführer
Eidg. diplomierter Treuhandexperte &
Diplomierter Experte in Rechnungslegung und Controlling
Standort: Zürich-Glattbrugg
Mail: welcome@onetreuhand.ch
Phone: +41 44 533 34 25