Nachzahlungen in die Säule 3a – Steuern optimieren leicht gemacht?

Ab dem 01.01.2025 eröffnet sich eine neue Möglichkeit, um persönliche Vorsorgelücken zu schliessen: Nachträgliche Einzahlungen in die Säule 3a werden ab diesem Zeitpunkt erlaubt. Doch für wen ist dies interessant, und worauf sollte man achten?

Was ist neu und wichtig?

Zunächst ist zu beachten, dass diese Regelung nur für Vorsorgelücken gilt, die ab dem 01.01.2025 entstehen. Bereits bestehende Lücken können nicht mehr rückwirkend ausgeglichen werden. Daher könnte es sinnvoll sein, vor Ende 2024 den maximal möglichen Betrag in die Säule 3a einzuzahlen, sofern es das eigene Budget zulässt.

Voraussetzung für die Nutzung dieser Nachzahlungsmöglichkeit ist, dass im betreffenden Jahr ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt wird.

Die bisherige Obergrenze von 20 % des AHV-pflichtigen Einkommens bleibt bestehen. 2025 liegt der maximale Beitrag bei CHF 7'258. Für Nachzahlungen gilt jedoch ein erhöhtes Limit: Es dürfen maximal zwei volle Jahresbeträge eingezahlt werden. Diese Regelung gilt gleichermassen für Angestellte und Selbständigerwerbende.

Ein Beispiel zur Veranschaulichung

Herr Müller ist Angestellter und hat zum Ende des Jahres 2028 folgende Vorsorgelücken:

• Lücke 2025: CHF 6'000
• Lücke 2026: CHF 7'000
• Lücke 2027: CHF 3'000
• Einzahlung 2028: CHF 7‘258 (voller Beitrag Stand 01.01.2025)

Er entscheidet sich 2028, den doppelten maximalen Beitrag von CHF 14'516 (2 × CHF 7'258) einzuzahlen. Dadurch ergibt sich folgender neuer Stand:

• Lücke 2025: CHF 0
• Lücke 2026: CHF 5'742
• Lücke 2027: CHF 3'000

Die Lücke aus dem Jahr 2025 ist damit vollständig geschlossen. Der verbleibende Betrag von CHF 1'258 wird automatisch auf die Lücke von 2026 angerechnet. Allerdings kann Herr Müller nun keine weitere Einzahlung zur Schliessung der Lücke aus 2026 vornehmen, da pro Jahr nur eine Nachzahlung erlaubt ist. Eine Aufteilung der Einzahlung über zwei Jahre hätte steuerlich möglicherweise Vorteile gebracht.

Hürden bei Bezug und Einzahlung

Wer kurz vor der Pensionierung steht, sollte Ein- und Auszahlungen sorgfältig planen. Vorsorgelücken können nur dann geschlossen werden, wenn im entsprechenden Jahr kein Bezug aus der Säule 3a erfolgt. Dies betrifft besonders Personen, die ihre Bezüge gestaffelt planen.

Häufig gestellte Fragen zu Nachzahlungen in die Säule 3a

Die Möglichkeit, Nachzahlungen vorzunehmen, erlaubt eine flexiblere Planung des steuerpflichtigen Einkommens. Zum Beispiel könnte eine grössere Renovation besser finanziert werden, indem Einzahlungen auf zwei Jahre verteilt werden. Dies reduziert die Steuerprogression und führt so zu einer potenziellen Steuerersparnis.

Fazit

Die neuen Nachzahlungsmöglichkeiten in die Säule 3a bieten mehr Spielraum bei der Vorsorgeplanung, machen diese jedoch auch komplexer. Wer von den Vorteilen profitieren möchte, sollte sich frühzeitig von uns beraten lassen, um die steuerlichen und finanziellen Auswirkungen optimal zu nutzen.

Steueroptimierung beginnt mit guter Beratung – wir sind für Sie da! Jetzt Kontakt aufnehmen.

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