Wichtige Änderungen in den Sozialversicherungen 2025 im Vergleich zu 2024

Das neue Jahr bringt einige Anpassungen bei den Kennzahlen der Sozialversicherungen mit sich. Insbesondere in den Bereichen AHV/IV/EO, Arbeitslosenversicherung, berufliche Vorsorge (2. Säule) und freiwillige Vorsorge (3. Säule) gibt es signifikante Änderungen. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen und hilft Ihnen, deren Auswirkungen besser zu verstehen.

Tabelle: Kennzahlen Sozialversicherungen ab 1. Januar 2025

 

2025

2024

Staatliche Sozialversicherungen (1. Säule)

 

 

Beitragspflicht

Alle Erwerbstätigen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahr (Jahrgang 2007)

Alle Erwerbstätigen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahr (Jahrgang 2006)

Unselbständigerwerbende

   

AHV

8.70%

8.70%

IV

1.40%

1.40%

EO

0.50%

0.50%

TOTAL AHV/IV/EO (ohne Familienzulagen)

10.60%

10.60%

Arbeitnehmerbeitrag

5.30%

5.30%

Arbeitgeberbeitrag

5.30%

5.30%

Selbständigerwerbende

   

AHV/IV/EO Maximalsatz

10.00%

10.00%

Untere Einkommensgrenze pro Jahr

CHF 10'100

CHF 9'800

Maximalsatz gilt ab einem Einkommen von pro Jahr

CHF 60'500

CHF 58'800

Mindestbeitrag pro Jahr

CHF 530

CHF 514

Nichterwerbstätige

Ab dem 01.01. nach Vollendung dem 20. Geburtstag (Jahrgang 2004)

Ab dem 01.01. nach Vollendung dem 20. Geburtstag (Jahrgang 2003)

Mindestbeitrag pro Jahr

CHF 530

CHF 514

Höchstbeitrag pro Jahr

CHF 26'500

CHF 25'700

Beitragsfreies Einkommen

   

Freibetrag für Rentner

Verzicht möglich pro Jahr und Arbeitgeber: CHF 16'800

CHF 16'800

Entgelte aus geringfügigen Löhnen pro Jahr und Arbeitgeber

CHF 2'500

CHF 2'300

Arbeitslosenversicherung

   

Alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmer, ausgenommen Personen im ordentlichen Rentenalter

   

ALV Beitrag Arbeitgeber und Arbeitnehmer je

1.10%

1.10%

Maximal versicherter Lohn pro Jahr

CHF 148'200

CHF 148'200

ALV Solidaritätsbeitrag Arbeitgeber und Arbeitnehmer je

0.00%

0.00%

Ab einer Lohnsumme von pro Jahr

CHF -

CHF -

Familienzulagen (Kantonal unterschiedlich, hier Kt. ZH)

   

Kinderzulage bis maximal zum 16. Geburtstag (Ende Monat), mind. Beitrag pro Monat

CHF 215

CHF 200

Ausbildungszulage frühestens ab dem 15. Geburtstag (Anfang Monat), sofern obligatorische Schulzeit beendet ist, bis maximal zum 25. Geburtstag (Ende Monat), mind. Beitrag pro Monat

CHF 268

CHF 250

Unfallversicherung

 

 

Maximal versicherbarer Lohn (BUV und NBUV)

CHF 148'200

CHF 148'200

Obligatorische berufliche Vorsorge (2. Säule)

 

 

Beitragspflicht

Ab dem 01.01. nach Vollendung des 17. Altersjahrs (Jahrgang 2007) nur gegen Tod/Invalidität

Ab dem 01.01. nach Vollendung des 17. Altersjahrs (Jahrgang 2006) nur gegen Tod/Invalidität

 

Ab dem 01.01. nach Vollendung des 24. Altersjahrs (Jahrgang 2000) zusätzlich gegen Alter

Ab dem 01.01. nach Vollendung des 24. Altersjahrs (Jahrgang 1999) zusätzlich gegen Alter

Mindestjahreslohn für die Unterstellung

CHF 22'680

CHF 22'050

Maximal anrechenbarer Lohn vor Abzug des Koordinationsbetrages

CHF 90'720

CHF 88'200

Koordinationbetrag

CHF 26'460

CHF 25'725

Maximal versicherter Lohn

CHF 64'260

CHF 62'475

Minimal versicherter Lohn

CHF 3'780

CHF 3'675

Maximal versicherbarer Lohn

CHF 907'200

CHF 882'000

Mindestzinssatz

1.25%

1.00%

Freiwillige Vorsorge (3. Säule)

 

 

Vom steuerbaren Einkommen abzugsberechtigte Beiträge

   

Maximal mit 2. Säule

CHF 7'258

CHF 7'056

Maximal ohne 2. Säule, höchstens 20% des Erwerbseinkommens

CHF 36'288

CHF 35'280

Pauschale Privatanteil Fahrzeug

 

 

Anschaffungswert Fahrzeug ohne MWST

0.90% / mt.

0.90% / mt.

 

Änderungen bei den Sozialversicherungen ab 2025

Anpassung der Beitragsgrenzen für Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige

Für Selbständigerwerbende erhöht sich die untere Einkommensgrenze von CHF 9'800 auf CHF 10'100, und der Maximalsatz gilt ab einem Einkommen von CHF 60'500 (vorher CHF 58'800). Auch der Mindestbeitrag für Nichterwerbstätige steigt von CHF 514 auf CHF 530, während der Höchstbeitrag von CHF 25'700 auf CHF 26'500 angehoben wird.

Geringfügige Löhne und Freibeträge für Rentner

Der Freibetrag für geringfügige Löhne wird leicht erhöht – von CHF 2'300 auf CHF 2'500 pro Jahr und Arbeitgeber. Der Freibetrag für Rentner bleibt unverändert bei CHF 16'800.

Änderungen in der 2. Säule (berufliche Vorsorge)

Der Mindestjahreslohn für die Unterstellung unter die berufliche Vorsorge steigt von CHF 22'050 auf CHF 22'680. Zudem werden der Koordinationsbetrag (von CHF 25'725 auf CHF 26'460) sowie der maximal anrechenbare Lohn (von CHF 88'200 auf CHF 90'720) erhöht. Dadurch ergibt sich ein neuer maximal versicherter Lohn von CHF 64'260 (vorher CHF 62'475). Auch der minimal versicherte Lohn erhöht sich leicht von CHF 3'675 auf CHF 3'780.

Freiwillige Vorsorge (3. Säule)

Beiträge für die 3. Säule sind weiterhin steuerlich abzugsfähig, jedoch wurden die maximal zulässigen Beiträge angepasst. Mit einer 2. Säule können nun CHF 7'258 (statt CHF 7'056) einbezahlt werden. Ohne 2. Säule steigt der Betrag auf CHF 36'288 (vorher CHF 35'280).

Mindestzinssatz in der 2. Säule

Eine positive Neuerung: Der Mindestzinssatz für Altersguthaben in der beruflichen Vorsorge wird von 1.00% auf 1.25% angehoben.

Häufig gestellte Fragen zu den Änderungen der Sozialversicherungen 2025

Der Koordinationsbetrag steigt von CHF 25'725 auf CHF 26'460, der maximal versicherte Lohn erhöht sich auf CHF 64'260 (2024: CHF 62'475). Der Koordinationsbetrag reduziert den versicherten Lohn. Durch die Erhöhung auf CHF 26'460 (vorher CHF 25'725) könnte sich der effektiv versicherte Betrag für Arbeitnehmer leicht verringern.

Fazit

Diese Änderungen unterstreichen die Wichtigkeit einer regelmässigen Überprüfung der eigenen Vorsorge- und Steuerplanung. Besonders im Hinblick auf die 2. und 3. Säule bieten sich Möglichkeiten, die finanziellen Vorteile optimal zu nutzen. Unser Team unterstützt Sie gerne bei der Analyse Ihrer Situation und bei der Planung für 2025.

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